Die Idee hinter den Anteilscheinen

Als Unternehmen benötigt die WOBAG Dörfli Starrkirch-Wil eigene Geldmittel, das sogenannte Eigenkapital. Dieses ergänzt das Fremdkapital, welches aus Darlehen der Bank und weiteren institutionellen Geldgebern besteht und den Hauptteil des Genossenschaftskapitals ausmacht.

Das Eigenkapital besteht aus der Summe der gezeichneten Anteilscheine. Die Anteilscheine lauten auf den Kapitalbetrag von CHF 500 und müssen voll einbezahlt werden. Ausnahmsweise kann der Vorstand die Einzahlungspflicht teilweise aufschieben. Der nicht einbezahlte Betrag wird nicht verzinst.

Der Vorstand kann jederzeit neue Anteilscheine ausgeben. Anstelle mehrerer Anteilscheine können Zertifikate ausgestellt werden.

Die Anteilscheine lauten auf den Namen der Genossenschafter und dienen als Beweisurkunden.

Jedes am Bau beteiligte Unternehmen hat sich verpflichtet, für einen festen Prozentsatz des Auftragsbetrages Anteilscheine zu zeichnen.

Ebenfalls ist die Miete einer Wohnung mit der Verpflichtung verbunden, Anteilscheine im Betrag von CHF 4'000 zu zeichnen. (Auf ein Mietzinsdepot wird verzichtet). Damit stellt der Mieter als Mitglied der Genossenschaft während der Dauer der Mitgliedschaft resp. Wohnungsmiete einen Betrag zur Verfügung. 
Der einbezahlte Betrag (Anteilscheinkapital) darf bis zum Zinssatz für 1. Hypotheken der SoBa (Solothurner Bank) verzinst werden, wobei die Verzinsung des einbezahlten Kapitals höchstens den für die Befreiung von der eidg. Stempelabgabe zulässigen Höchstzinssatz erreichen darf. 
( Art. 6 Abs. 1- lit. a des Bundesgesetzes über die Stempelabgabe)

Die Generalversammlung setzt im Rahmen der Vorschriften des Obligationenrechts und allfälliger Bestimmungen öffentlich-rechtlicher Natur die Verzinsung fest. Dabei sind die Vermögenslage und der Geschäftsgang zu berücksichtigen.

Die Anteilscheine sind jeweils vom ersten Tag des der Einzahlung folgenden Monats an verzinslich.

Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen. Jede Nachschusspflicht oder Haftbarkeit des einzelnen Mitglieds ist ausgeschlossen.

Anteilscheine zeichnen

Sie möchten gerne Anteilscheine bei der WOBAG zeichnen. Füllen hierfür das untenstehende Formular aus und senden es an die WOBAG.

Download
Antrag Anteilscheine
Antrag_Anteilscheine.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.9 MB